Hilfsmittel über die Krankenkasse beantragen - so funktioniert es
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Hilfsmittel über die Krankenkasse beantragen

Jahrelang hat man in die Krankenkasse seine Beiträge eingezahlt und irgendwann ist es soweit: man braucht Hilfe! Natürlich sind Arzt und Ärztin erste Ansprechpartner. Diese geben wichtige Diagnosen und Rat, wie es weiter gehen kann. Beim Arzt bekommt man dann Rezepte für benötigte Hilfsmittel ausgestellt. Wichtig für die Entscheidung, welches Hilfsmittel (Himi) wirklich benötigt wird, erfolgt in Absprache mit dem Patienten. Mit diesem Rezept kann man dann ein Hilfsmittel über die Krankenkasse beantragen.

Sanitätshäuser

ABER: ein Allgemeinarzt ist Spezialist in seinem Fach! Die wirklichen Spezialisten für medizinische und orthopädische Hilfsmittel sind die Sanitätshäuser und Medizinprodukteberater. Diese stellen neben der Beratung und der Versorgung mit Hilfsmittel auch das Bindeglied zwischen Patient und Krankenkasse dar. Die Sanitätshäuser übernehmen meist den kompletten Kontakt zur Hilfsmittelbeschaffung mit der Krankenkasse. Lassedich daher ausgiebig und, wenn es möglich ist, sogar per per Hausbesuch beraten. SanitätshausmitarbeiterInnen können dir auch Empfehlungen für deinen Hausarzt ausstellen, woraufhin du dort ein Rezept für das wirklich benötigte Hilfsmittel erhalten kannst.

Bearbeitung durch die Krankenkasse

Die Beantragung eines Hilfsmittels läuft im Allgemeinen über die Sanitätshäuser. Diese übernehmen die ordnungsgemäße Beantragung und die Erstkommunikation mit der Krankenkasse. Je nach Art des Hilfsmittels durchläuft die Bearbeitung bei der Krankenkasse unterschiedliche Prozeduren. Ist ein Hilfsmittel genehmigungsfrei, kann das Sanitätshaus sofort tätig werden und versorgen. Dies gilt meist für "günstige" Hilfsmittel bis 100€ wie z.B. Inkontinenzmaterial oder Toilettensitzerhöhungen.

Bedarf es jedoch einer Genehmigung, so wird diese in verschiedenen Weisen geprüft. Dies ist auch wieder abhängig vom Wert und der Art des Himi. Wichtig für die Krankenkasse ist dabei die Frage, ob der Kunde dieses wirklich benötigt, es sinnvoll und wirtschaftlich ist. Die Frage, ob ein Kunde ein Hilfsmittel wirklich braucht, ist meist schon durch die Diagnose und die Beratung durch einen Medizinprodukteberater geklärt.

Manchmal dauert ein Genehmigungsvorgang durch die Krankenkasse etwas länger und kann schon mal zwei Wochen dauern. Solltest du anschließend eine Absage erhalten, solltest du in den Widerspruch gehen.

Der MDK - Medizinischer Dienst der Krankenkassen

Manchmal ist es für eine Krankenkasse nicht schlüssig, ob ein Hilfsmittel wirklich sinnvoll ist. In diesem Fall wird durch sie der MDK eingeschaltet. Lies mehr, zum medizinischem Dienst der Krankenkassen.

Anspruch auf ein Hilfsmittel

Ob überhaupt ein Anspruch auf ein Hilfsmittel besteht, klären Arzt und, Sanitätshaus und Medizinprodukteberater vor der Beantragung ab. Lies mehr, ob du Anspruch auf ein Hilfsmittel hast.

Gesetztliche Zuzahlung

Für jedes Hilfsmittel welches Sie erhalten sind Sie verpflichtet, eine Zuzahlung zu leisten. Diese berechnet sich nach dem Wert des Auftrages. Lies mehr, zur gesetzlichen Zuzahlung.

Rezept von der Krankenkasse

Es ist auch möglich, ein Rezept für ein Hilfsmittel direkt von der Krankenkasse zu erhalten. Dieses nennt sich dann "Fiktive Verordnung" und gilt gleichermaßen wie ein, vom Arzt ausgestelltes, Rezept.

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