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Krankenversicherung in Deutschland

Krankenversicherung in Deutschland

Die Krankenversicherung in Deutschland kann auf eine lange Geschichte zurückblicken – sie besteht seit den 1880er Jahren, als der damalige Kanzler Otto von Bismarck begann, die Grundlagen für das noch heute bestehende Sozialsystem zu legen.

Erforderlich wurde die Einführung einer Krankenversicherung nach den gesellschaftlichen Umwälzungen durch die industrielle Revolution. Die ländliche Großfamilie wurde von einer städtischen Arbeiterschaft abgelöst, bei der zunächst auch Frauen und Kinder tätig wurden. Mit der Krankenversicherung erhielten diese Menschen eine erste Anlaufstelle im Krankheitsfall.

Krankenversicherung heute

Fast eineinhalb Jahrhunderte nach ihrer Einführung ist die Krankenversicherung in Deutschland einer der Pfeiler des Sozialsystems – zusammen mit

  • • Rentenversicherung
  • • Arbeitslosenversicherung
  • • Unfallversicherung
  • • Pflegeversicherung

Die weitaus meisten Arbeitnehmer sind dabei über die sogenannte Gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Sie ist der gesetzlich verbindliche Versicherungsschutz – Arbeiter und Angestellte zahlen selbst die Hälfte der Leistungen ein, für die andere Hälfte kommt der Arbeitgeber auf. Wer jedoch selbstständig ist, muss die – oft beträchtlichen – Monatsbeiträge allein stemmen.

Konzipiert sind die Krankenkassen als sogenannte Solidargemeinschaft – das bedeutet, dass alle Mitglieder in einen Topf einzahlen. Aus dem so eingeholten Kapital werden die Leistungen erbracht.

Was die gesetzliche Krankenkasse leistet

Die Krankenversicherung über eine der gesetzlichen Kassen deckt ein breites Spektrum von Grundleistungen ab. Wer erst einmal die Versichertenkarte in Händen hält, hat die freie Arztwahl und kann sich für einen Haus- oder Facharzt entscheiden, der nahe des Wohnorts praktiziert oder aufgrund seiner Spezialisierung geeignet erscheint.

Die Krankenkasse kommt für die ambulante Betreuung in der Praxis auf, deckt aber auch Klinikaufenthalte und danach eventuell notwendige Reha-Maßnahmen einschließlich der benötigten Hilfsmittel ab. Das bedeutet, dass Patientinnen und Patienten für die Versorgung mit einem Herzschrittmacher oder einer Prothese keine Zuzahlung leisten.

Bestimmte Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen werden auf Antrag gewährt und richten sich nach der Art und Schwere der Erkrankung, möglicher Behinderungen, Alter und Pflegestufen.

Nicht abgedeckt: Brille, Zähne, Hörgeräte

Die Ansprüche, die Versicherungsnehmer an die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland stellen können, sind allerdings in einigen Bereichen limitiert. So gibt es Limits und Auflagen für die zahnärztliche Behandlung, mit dem Ziel, Versicherte zum regelmäßigen Kontrollgang zu ermuntern. Während die Basisversorgung damit gesichert wird, werden aufwendige Maßnahmen wie etwa das Einsetzen von Implantaten nicht unterstützt.

Ebenso müssen die Bundesbürger für ihre Brille in die Tasche greifen – hier wird nur in Ausnahmefällen bei einer schweren Sehbehinderung ein Zuschuss von der Kasse gewährt. Basismodelle erhalten außerdem Schwerhörige – wer mehr als das übernommene Standard-Hörgerät wünscht, muss auch hier selbst dazu zahlen.

Die private Krankenversicherung

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung existiert alternativ ein System, über das sich die Deutschen privat versichern lassen können. Bedingung dafür ist für Angestellte allerdings ein jährliches Einkommen, das bei über 66.600 Euro brutto liegt – Beamten und Selbstständigen steht der Weg in die private Krankenversicherung jedoch grundsätzlich offen.

Vor allem für Selbstständige hat die Entscheidung für eine private Krankenversicherung durchaus Vorteile:

  • • Die Einstiegstarife für jüngere, körperlich gesunde Versicherte sind häufig überaus günstig.
  • • Die möglichen Leistungen sind wesentlichen differenzierter als bei der Gesetzlichen Krankenversicherung.
  • • Auch wenn es um Termine und Krankenhausaufenthalte geht, werden privat Versicherte bevorzugt behandelt.

Wie bei allen auf den ersten Blick attraktiven Lösungen gibt es jedoch auch hier einen Pferdefuß: Einmal privat versichert, fällt es schwer, wieder zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zurückzukehren. Zwar sind die gesetzlichen Kassen verpflichtet, Anträge anzunehmen, können dies dem Antragsteller jedoch bürokratisch verleiden.

Mit Krankenversicherungen im Alltag umgehen

Ganz gleich ob gesetzlich oder privat versichert, nicht immer kommen Versicherte ohne Weiteres mit ihrer Kasse auf einen gemeinsamen Nenner. Das gilt vor allem bei der Beantragung und Bewertung, wenn Bedarfe und Leistungen angemeldet und auch einleuchtend begründet werden müssen.

Meist hilft ein gut formuliertes Anschreiben, um der Krankenkasse den eigenen Standpunkt zu erläutern. Allerdings fällt es nicht allen Menschen leicht, hier die richtigen Formulierungen zu treffen und den Sachverhalt überzeugend zu schildern.

Glücklicherweise können auch in diesem Fall gut geschulte Ghost writer aushelfen – die Experten und Expertinnen greifen auf fundiertes Fachwissen, etwa aus dem Gesundheitswesen, zurück und sorgen auf dieser Grundlage dafür, dass sich Versicherte mit einem gut formulierten Schreiben Gehör verschaffen.

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