6 Kmh-Elektromobile für Senioren
Die Basisversion der Elektromobile (Scooter) ist die 6 Kmh-Variante und kann unter begründeten Voraussetzungen über die Krankenkasse beantragt werden. Die Elektromobile lassen sich in der Geschwindigkeit von 1-6 Km/h regeln und besitzen eine Lichtanlage, die auch für die Straße zugelassen ist. Darunter ist normales Licht vorne und hinten, Blinklicht zum Abbiegen und Warnblinklicht. Eine Hupe gehört bei den Scootern ebenfalls zur Grundausstattung. Es gibt auch für den öffentlichen Nahverkehr zugelassene Elektromobile.
Ein 6 Kmh-Elektromobil über die Krankenkasse
Wenn die mobilität durch Krankheit oder Schwäche stark eingeschränkt ist, kann ein Scooter beantragt werden. Die Voraussetzungen für die Ausstellungen eines Rezeptes prüft der zuständige Arzt. Wir verraten hier schon mal, ob ein Elektromobil oder Elektrorollstuhl besser zu deiner Situation passt. Die gesamte Beratung und eine Probefahrt übernimmt ein Sanitätshaus in der Umgebung, welches auch einen Versorgungsvertrag mit deiner Krankenkasse hat. Falls du ein Elektromobil im Internet gefunden hast solltest du dich in unserem Beitrag schon mal informieren.