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Gesetzliche Zuzahlung

Für Hilfsmittel ist eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten. Wie hoch diese ist, hängt von mehreren Faktoren ab.

Wer ein Hilfsmittel über die Krankenkasse bezieht, muss anteilig einen geringen Betrag an das Sanitätshaus bezahlen. Der Betrag ist abhängig von dem Gesamtwert des Hilfsmittels und berechnet sich demnach auch an diesem.

Diese Höhe beträgt die gesetzliche Zuzahlung

Für jedes Hilfsmittel muss bei Erhalt eines Hilfsmittel eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung von mindestens 5 Euro bis 10 Prozent des Hilfsmittelwertes bezahlt werden. Die Zuzahlung ist jedoch bei 10€ gedeckelt, sodass selbst bei einem 2000 Euro teuren Hilfsmittel icht mehr als zehn Euro zugezahlt werden muss.

Befreiung von der Zuzahlung

Wenn eine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt, entfällt die Zuzahlung für Hilfsmittel beim z.B. Sanitätshaus. Eine Befreiung von der Zuzahlung kann bei der Krankenkasse beantragt werden und ist nicht kostenlos. Diese Befreiung dient nur der Vereinfachung und Entbürokratisierung des Zuzahlungsprozesses. Im Endeffekt wird zum Jahresanfang schon die zumutbare Jahres-Belastungsgrenze anhand des Bruttoeinkommens berechnet und im Voraus bezahlt. Mit der Befreiung hat man sozusagen schon alle Zuzahlungen im Voraus abgegolten.

Für die Berechnung der Befreiung wird, als sogenannte Belastungsgrenze, 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt angenommen. Für chronisch kranke Menschen liegt die Belastungsgrenze bei nur 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen.

Wer über die jährliche Belastungsgrenze hinaus Geld für Zuzahlungen ausgeben musste, kann sich für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreien lassen bzw. bekommt den Mehrbetrag dann von der Krankenkasse zurückerstattet.

Interessante Links und Quellen

Das denken wir über Zuzahlungen

Wenn du nur auf wenige Hilfsmittel angewiesen bist, lohnt es sich nicht wirklich, eine Befreiung zu beantragen. Dann wäre der Selbstbehalt höher, als die eigentliche Zahlungslast. Solltest du jedoch auf sehr viele verschiedene Hilfsmittel angewiesen sein, lohnt es sich schon aus der Sicht des Aufwandes, dass du dir eine Befreiung von der Zuzahlung holst. Dann musst du nicht für jedes Hilfsmittel immer und immer wieder in die Tasche greifen sondern hast dies nur ein Mal im Jahr erledigt.

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